Halle4 Membership Corporate Geschäftsbedingungen und Konditionen

§ 1 Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Coworking Spaces "Halle4", betrieben durch We Start Spaces GmbH mit Sitz in Saarbrücken, vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Pohl, Fasanerieweg 15, 66121 Saarbrücken, nachfolgend Halle4, die diese gegenüber ihren Kunden / Vertragspartnern erbringt. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Halle4 ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Halle4 auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. (2) Das Angebot richtet sich an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von Halle4 ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen einschließlich Internetnutzung (WLAN), die Bereitstellung von Meetingräumen, Schließfächern, Parkplätzen und technischer Büroinfrastruktur. Ein Vertrag kommt durch auch per E-Mail mögliche Annahmeerklärung der Halle4 auf eine entsprechende Anfrage des Kunden zustande. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten vorgenommen werden. (2) Je nach gewählter Vertragsart ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt. Die Preise und Konditionen der von Halle4 angebotenen Dienstleistungen sind der Tarifliste auf www.fase15.de abrufbar. (3) Die Arbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom, Internetzugang. (4) Der Kunde hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt. (5) Die Arbeitsplätze dürfen durch den Kunden nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Halle4. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Halle4 zur fristlosen Kündigung. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der von Halle4 bereitgestellten Infrastruktur (wie Server, Netzwerk, Drucktechnik, Mobiliar) führen oder Störungen selbiger für andere Nutzer verursachen. (6) Flexible Arbeitsplätze sind am Ende jeden Nutzungstages vom Kunden komplett zu räumen und ggf. zu säubern.

§ 3 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln

(1) Zugang zu den Büroflächen von Halle4 wird dem Kunden, je nach den Bestimmungen des gewählten Tarifs, entweder werktags innerhalb der Öffnungszeiten oder per Smartphone gewährt. Schuldhafter Zahlungsverzug des Mitglieds berechtigt Halle4 zur Verweigerung des Zutritts, bis der Rückstand ausgeglichen ist. (2) Halle4 behält sich das Recht vor, Kunden im Falle sittenwidrigen, anstößigen oder allgemein geschäftsschädigenden Verhaltens des Hauses zu verweisen. Es gilt die jeweilige Hausordnung, die in den Geschäftsräumen aushängt. (3) Als Nutzungstag gilt der (angebrochene) Kalendertag des Check-In des Kunden, unabhängig von der Anzahl des Reststunden dieses Kalendertages.

§ 4 Anmeldung der Kunden

Halle4 betreibt die Homepage www.fase15.de mit der Möglichkeit von Onlinebuchungen. Kunden von Halle4, die einen Nutzervertrag online abschließen wollen, müssen sich vor dem Vertragsschluss wirksam anmelden und den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zustimmen. Das nach der Anmeldung zugesandte Passwort hat der Kunde stets geheim zu halten. Das Passwort wird von Halle4 nicht an Dritte weitergegeben. Die bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt wiederzugeben. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten vorgenommen werden. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der Kunde verpflichtet, die Änderungen gegenüber Halle4 unverzüglich mitzuteilen beziehungsweise diese in seinem Online-Zugang selbstständig zu ändern. Ggf. entstehende Kosten und / oder Schäden für ein Versäumnis trägt der Kunde. Verlängerungen des Nutzungsvertrages bzw. die Buchung zusätzlicher Leistungen erfolgen nach dem gleichen Muster.

§ 5 Tarife und Zahlungsmodalitäten, Stornokosten

(1) Alle Preise von Halle4 sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüberhinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife / Preise, die auf www.fase15.de und im Geschäftsraum ersichtlich sind. (2) Die Bezahlung der Rechnung erfolgt unbar durch folgende Zahlungsmittel: Überweisung für deutsche Bankkonten; Kreditkarten (MasterCard, American Express, VISA); Paypal, BAR, EC oder SEPA Lastschrift. Halle4 behält sich vor, einzelne Zahlungsarten ohne Angabe von Gründen nicht zu akzeptieren. (3) Die Leistungsentgelte sind ohne Abzug ab Rechnungsdatum sofort zur Zahlung fällig. Ab dem 15. Kalendertag nach dem Rechnungsdatum befindet sich der Kunde in Verzug. Im Verzugsfall ist Halle4 berechtigt, gegenüber den Kunden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Diskontsatz der Europäischen Zentralbank (oder dem nachfolgenden Zinssatz) p. a. zu fordern. Falls Halle4 in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist diese berechtigt, diesen geltend zu machen. (4) Im Fall des Verzugseintritts ist Halle4 berechtigt, die einzelnen Dienste bis zur endgültigen Begleichung des offenen Rechnungspostens kostenpflichtig zu suspendieren. Die Suspendierung lässt die Pflicht zur Zahlung von nutzungsunabhängigen Entgelten unberührt. (5) Der Kunde hat Einwände gegen die Rechnung innerhalb von sechs Wochen nach Rechnungsdatum substantiiert schriftlich zu erheben. Einwände berechtigten den Kunden nicht, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern (auch nicht via Rücklastschrift). Erkennt Halle4 die Einwände ganz oder teilweise an, erstattet Halle4 zuviel gezahlte Beträge dem Kunden. Veranlasst der Kunde eine Rücklastschrift, gehen die damit verbundenen Kosten für Halle4 zu seinen Lasten und Halle4 ist zu einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. (6) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder diese durch Halle4 anerkannt wurden. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen (Einzel-) Vertragsverhältnis beruht. (7) Storniert der Kunde die gebuchte Leistung kommen folgende Stornosätze zur Anwendung: Bei Storno ab 48 Stunden vor Beginn der Leistung 25% des Preises. Bei Storno ab 24 Stunden vor Beginn der Leistung 50% des Preises. Bei Stornierung nach Beginn der Leistung 100% des Preises.

§ 6 Datenschutz

Für sämtliche Bestimmungen bezüglich des Datenschutzes gilt die Datenschutzrichtlinie von Cobot unter https://www.cobot.me/privacy-policy . Durch Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten diese Bestimmungen als akzeptiert.

§ 7 Kündigungen

(1) Das Vertragsverhältnis besteht nur so lange, wie der Kunde im Voraus gezahlt hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt für die Vertragspartner unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform. Eine Erstattung etwaiger Guthaben oder deren Übertragung ist nicht möglich. (2) Halle4 kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät oder seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt. Ferner, wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Kunden wegfällt (Beendigung des Hauptmietverhältnisses) oder der Kunde ungeachtet einer Abmahnung wiederholt gegen die Hausordnung verstößt. (3) Der Kunde kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. (4) Hat der Kunde Anlass für eine ausserordentliche Kündigung gegeben, ist Halle4 berechtigt, vorausbezahlte Mitgliedsbeiträge einzubehalten und ggf. Schadensersatzansprüche geltend zu machen und den Kunden bei Halle4 auszuschließen. § 8 Vertragsdurchführung (1) Die Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen. (2) (Technische) Veränderungen an den Arbeitsplätzen sind nicht gestattet. (3) Illegale Downloads und illegale Uploads sind verboten.

§ 9 Gewährleistung, Haftung

(1) Der Kunde hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Halle4 übernimmt gegenüber dem Kunden bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes. Der Kunde erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet. (2) In allen Fällen, in denen Halle4 im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet Halle4 nur, soweit ihr, ihren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, Halle4 fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. (3) Der Nutzer erklärt im Falle von Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten die Duldung dieser Arbeiten und versichert, dass er aus eventuellen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz keine Minderungsrechte, bzw. Schadensersatzansprüche herleiten wird, sofern Halle4 diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. (4) Halle4 übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter im Bezug auf Arbeiten der Kunden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu Halle4 unterbleiben. Sofern Halle4 von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Kunde Halle4 von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ersetzt Halle4 die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass Halle4 von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird. (5) Für den ausreichend sicheren Verschluss gemieteter Schränke, Schubladen o.ä ist der Kunde selbst verantwortlich. Halle4 haftet nicht für entwendete Gegenstände. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.

§ 10 Beendigung des Nutzungsverhältnisses

(1) Der Kunde hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigen Zustand, gereinigt und somit unverschmutzt an Halle4 zurück zu geben. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind Halle4 vollumfänglich vom Kunden zu ersetzen. Sofern nicht vom Kunden vorgenommen, wird für die Endreinigung und ggf. notwendige Instandsetzung eines Arbeitplatzes und / oder Büros eine pauschale Gebühr in Höhe von 150 € je Arbeitsplatz berechnet. (2) Der Kunde hat sämtliche Schlüssel an Halle4 zurück zu geben. Zurückgelassene Gegenstände kann Halle4 auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Anlagen, Einrichtungen und Zubehör sind in gebrauchsfähigem Zustand zurück zu geben. (3) Gibt der Kunde den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig heraus, haftet er für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind.

§ 11 Hausordnung, Öffnungszeiten, Sonstiges

(1) Halle4 ist berechtigt, einzelne Leistungsangebote, nicht jedoch wesentliche Bestandteile der Gesamtleistung, zu verändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Kunden zumutbar sind. (2) Halle4 informiert laufend über die Öffnungszeiten und das Leistungsangebot. Die Öffnungszeiten können - soweit erforderlich und zumutbar - verlängert oder verkürzt werden, z.B. im Falle von Feiertagen, aufgrund von Revisionen, Renovierungs- oder Reinigungsarbeiten. Halle4 wird Veränderungen der Öffnungszeiten oder Sperrungen von Räumlichkeiten unter Einhaltung einer angemessenen Frist ankündigen. (3) Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen der Mitarbeiter Folge zu leisten sowie die Hausordnung zu beachten. Grobe und / oder wiederholte Verstöße können Halle4 berechtigen, ein Hausverbot zu erteilen und eine außerordentliche fristlose Kündigung auszusprechen. Halle4 bleibt vorbehalten, die Hausordnung im Rahmen des Zumutbaren zu ändern.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Der Kunde erteilt Halle4 die Erlaubnis in Pressemitteilungen und zu sonstigen Zwecken als Referenzkunde genannt zu werden (3) Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; alle anderen Formen werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Sollten Gesetze, auch solche, die dispositiv sind, die Änderung oder Anpassung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages notwendig machen, so vereinbaren die Parteien die Ersetzung der alten Regelung durch die gesetzliche bis zur Herbeiführung einer eigenen neuen Bestimmung. (4) Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln der AGB bzw. des mit Halle4 geschlossenen Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen und der Intention der Parteien möglichst nahe kommt; dasselbe gilt im Falle einer Lücke. (5) Leistungs- und Erfüllungsort und Gerichtsstand unter Ausschluss von UN-Kaufrecht ist für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Saarbrücken.

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RAHMENBEDINGUNGEN FÜR POSTFÄCHER

§1 Definition der Leistung

Ladungsfähige Postanschrift; Briefpostannahme und Annahme kleiner Päckchen;
 Postfach im Coworkingspace. Die Halle4 stellt dem Servicenehmer die Adresse „Halbergstraße 4, 66121 Saarbrücken“ zur Verfügung, nimmt Briefpost und kleine Päckchen entgegen und verwahrt sie in einem abgeschlossenen Postfach auf.

§2 Vertragslaufzeit und Kündigung

Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jeweils 10 Tage zum Aboende durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden. Abolaufzeit und Mindestvertragslaufzeit betragen drei Monate. Die Halle4 kann fristlos kündigen, wenn der Servicenehmer länger als 4 Wochen mit der Miete im Rückstand ist, einer dieser Vertragsbedingungen nicht eingehalten wird, oder festgestellt wird, dass der Servicenehmer unlautere Geschäfte betreibt.

§3 Mietzins und Bezahlung

Der monatliche Mietzins für den Postempfang beträgt 79 EUR  / Monat zzgl. MwSt. —oder— 10 EUR / Monat zzgl. MwSt. zzgl. Mitgliedschaft Come As You Are und wird monatlich in Rechnung gestellt. Die Miete ist im Voraus fällig.

(Mindestanforderung für die Geschäftsadresse ist der Tarif Come As You Are)

§4 Vertragsänderungen/Salvatorische Klausel

Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag an Dritte ist dem Servicenehmer ohne Zustimmung von Halle4, nicht gestattet. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform, Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen aus diesem Vertrag unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen dennoch wirksam. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Saarbrücken.

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die Fase-Network diese Website bereitstellt.

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